Abnahme einer Automatisierung: wer prüft, womit und wann sie gilt

Mit der Billigung wird die Vergütung fällig, und die Verjährung beginnt. Wie ein Betrieb ohne eigene IT-Abteilung einen automatisierten Ablauf prüft, bevor er ihn als vertragsgemäß erklärt.

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Mit der Abnahme erklärt der Besteller, dass er das gelieferte Ergebnis als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Bei einer Automatisierung bedeutet das: Der Betrieb hat den Ablauf mit eigenen Vorgängen durchlaufen lassen, die vereinbarten Kriterien geprüft und nimmt ihn in den täglichen Gebrauch.

Was die Abnahme rechtlich bewirkt

Das Gesetz knüpft an diese Erklärung mehrere Folgen, die die Lage beider Seiten verändern. Die Vergütung wird fällig. Das Risiko, dass das Werk ohne Zutun des Auftragnehmers Schaden nimmt, geht auf den Besteller über. Wer danach einen Mangel geltend macht, muss ihn darlegen; vorher musste der Auftragnehmer zeigen, dass er mangelfrei geliefert hat. Und die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Mängelhaftung beginnt zu laufen.

Deshalb ist die Erklärung kein Formalismus am Projektende. Sie ist der Moment, in dem ein Inhaber entscheidet, ob er den neuen Ablauf als Teil seines eigenen Betriebs übernimmt – mit allen Folgen für die Frage, wer ab dann für Fehler geradesteht.

Wer im Betrieb prüft – und womit

In einem Betrieb ohne eigene IT-Abteilung gibt es niemanden, der Software beruflich testet. Das ist kein Hindernis, solange die Kriterien fachlich formuliert sind. Prüfen sollte die Person, die den Ablauf bisher von Hand erledigt hat: die Sachbearbeitung im Einkauf, die Disposition, die Buchhaltung. Wer diese Arbeit täglich macht, erkennt sofort, ob ein Lieferant falsch zugeordnet oder ein Auftrag doppelt angelegt wurde.

Womit geprüft wird, gehört ebenfalls vorher festgelegt. Bewährt haben sich drei Arten von Material:

  • Alltägliche Fälle aus der jüngeren Vergangenheit, bei denen das richtige Ergebnis bekannt ist.
  • Ausnahmen, die heute Rückfragen auslösen: fehlende Bestellnummer, abweichende Anschrift, Anhang im falschen Format.
  • Fälle, die bewusst abgelehnt werden sollen, damit sichtbar wird, dass der Ablauf Unklares an einen Menschen weitergibt, statt zu raten.

Die prüfende Person braucht dafür keine technischen Kenntnisse, wohl aber Zeit. Wird die Prüfung nebenbei zwischen zwei Telefonaten erledigt, fällt sie oberflächlich aus. Besser ist ein fest eingeplantes Zeitfenster und eine einfache Tabelle mit vier Spalten: Fall, erwartetes Ergebnis, tatsächliches Ergebnis, Bemerkung.

Abnahme nach dem Probelauf mit echten Vorgängen

Eine Automatisierung, die sofort den Handbetrieb ersetzt, lässt sich schlecht beurteilen: Fehler zeigen sich erst, wenn Kunden oder Lieferanten sie bemerken. Üblich ist deshalb ein Probelauf. Der neue Ablauf verarbeitet echte Vorgänge, schreibt sein Ergebnis aber zunächst in eine Prüfliste statt ins führende System; parallel wird wie bisher von Hand gearbeitet. Stimmen beide Ergebnisse über einen vereinbarten Zeitraum überein, ist die Grundlage für die Erklärung geschaffen.

Entscheidend ist, was als Übereinstimmung gilt. Ein Kriterium wie „jede Rechnung mit Bestellnummer wird dem richtigen Auftrag zugeordnet, Rechnungen ohne Bestellnummer erscheinen vollständig in der Nacharbeitsliste“ lässt sich an jedem einzelnen Fall abhaken. Wie man zu solchen Sätzen kommt, zeigt die Leistungsbeschreibung; wie der Ablauf vorher festgehalten wird, die Prozessdokumentation.

Restpunkte, Verweigerung und stillschweigende Billigung

Kleine Mängel berechtigen nicht dazu, die Erklärung zu verweigern. Sie werden im Protokoll als Restpunkte festgehalten und nachgebessert, der Ablauf geht trotzdem in Betrieb. Wesentliche Mängel dagegen – etwa falsch übertragene Beträge oder verlorene Vorgänge – rechtfertigen die Verweigerung; sie muss den Mangel benennen.

Schweigen hilft keiner Seite. Wer den neuen Ablauf über längere Zeit produktiv nutzt, ohne Einwände zu erheben, billigt ihn durch sein Verhalten. Setzt der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist und verweigert der Besteller nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk kraft Gesetzes als gebilligt. Ein kurzes schriftliches Protokoll schafft für beide Seiten Klarheit.

Wie wir die Prüfung vorbereiten

Wir legen die Prüfkriterien im Angebot fest, bevor gearbeitet wird, und sammeln vorab mit dem Betrieb die Fälle, an denen geprüft wird: gewöhnliche Vorgänge, bekannte Ausnahmen, bewusst unklare Fälle. Jeder Ablauf läuft zuerst im Probelauf gegen den Handbetrieb und geht dann in die gemeinsame Prüfung mit Protokoll. Restpunkte stehen mit Zuständigkeit im Protokoll, bis sie erledigt sind. Wie ein Vorhaben dafür in einzelne Abläufe zerlegt wird, steht auf der Seite Digitalisierung im Mittelstand durch Prozessautomatisierung.

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